Treten Beschädigungen an einem Fahrzeug im Rahmen eines Verkehrsunfalls auf, besteht häufig ein Anspruch auf die Regulierung durch eine Versicherung. Diese bezahlt dabei nur für die Beseitigung der Schäden, die während des besagten Unfalls entstanden sind.
In einigen Fällen steht die Frage im Raum, ob tatsächlich alle geltend gemachten Beschädigungen am Fahrzeug im Rahmen des behaupteten Ereignisses entstanden sind oder bereits zuvor bestehende Altschäden mit abgerechnet werden sollen. Weiterhin können Schadensereignisse willentlich herbeigeführt werden, um diese im Anschluss über eine bestehende Versicherung abzurechnen.
Im Rahmen einer Kompatibilitätsanalyse lässt sich zunächst prüfen, ob eine lagemäßige Übereinstimmung der Schadenszonen vorliegt. Im zweiten Schritt wird überprüft, ob die Spurencharakteristik sowie Schadensintensität an den beteiligten Fahrzeugen kompatibel sind bzw. zueinander passen. Eine Plausibilitätsprüfung des geschilderten Unfallhergangs in Hinblick des aus technischer Sicht einzugrenzenden Bewegungsablaufs kann ebenfalls wichtige Hinweise auf das tatsächliche Unfallgeschehen liefern.